Die Zusammenarbeit, zu deren Durchführung die Vertragsparteien dieses Abkommen schließen, kann insbesondere Folgendes umfassen:
- Initiierung und gemeinsame Durchführung von Projekten zur Entwicklung von Unternehmen im Cluster und der DAWG
- Maßnahmen ergreifen, um Innovationsforschung durchzuführen
- Organisation von Konferenzen und Treffen für Unternehmer zu gemeinsamen Handlungsfeldern
- aktive Suche nach Finanzierungsquellen, insbesondere aus europäischen Fonds (Perspektiven 2014-2020), um gemeinsame Projekte zu finanzieren